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Waffenverbotszone
Hier finden Sie alle Informationen zu der Waffenverbotszone.
Anträge, Formulare und Merkblätter
haben wir hier für Sie hinterlegt.
Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke
Für die Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke gibt es neue Bestimmungen.
Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke
Für die Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke gibt es neue Bestimmungen.
Zentrale Aufgaben
Der Direktion Zentrale Aufgaben ist neben verschiedenen Sachgebieten der internen Verwaltung auch die Dienststelle für Waffen- und Versammlungsrecht sowie Personalwerbung nachgeordnet.
Sie erreichen alle Dienststellen über die einheitliche Telefonnummer 02131 300-0.
So finden Sie den richtige Ansprechpartner:
Online-Antrag kleiner Waffenschein
Die Beantragung des kleinen Waffenscheins ist auch Online möglich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Zuständigkeiten im Waffenrecht
Am dem 1. August 2022 ändern sich routinemäßig die Zuständigkeiten im Waffenrecht
Waffenverbotszonen
Hier finden Sie alle Information zu den Waffenverbotszonen.
Waffenverbotszonen
Hier finden Sie alle Information zu den Waffenverbotszonen.
Übergangsfrist zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz endet am 1. September 2021
Durch die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wurden mit dem "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz" vom 17. Februar 2020 bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Der Meldepflicht unterliegen nicht Alt-Dekowaffen, welche vor dem 28. Juni 2018 deaktiviert wurden. Auch einzelne Teile dieser Waffen sind nicht meldepflichtig, solange sie Teil einer Alt-Dekowaffe bleiben. Diese Meldepflicht kommt erst dann zum Tragen, wenn die Waffe den Besitzer wechselt (z.B. Erbfall, Verkauf etc.). Besitzer von Neu-Dekowaffen (ab dem 28. Juni 2018), Salutwaffen (Umbauten von echten Schusswaffen zu Waffen, welche Kartuschen-Munition nutzen) können diese noch bis zum 1. September 2021 bei der Polizei abgeben oder den Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren lassen. Auch Pfeilabschussgeräte (Armbrüste sind ausgenommen) sind bis zum 1. September 2021 meldepflichtig.
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