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15 Ergebnistreffer
Übergangsfrist zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz endet am 1. September 2021
Durch die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie wurden mit dem "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz" vom 17. Februar 2020 bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine verboten bzw. unter Erlaubnispflicht gestellt. Der Meldepflicht unterliegen nicht Alt-Dekowaffen, welche vor dem 28. Juni 2018 deaktiviert wurden. Auch einzelne Teile dieser Waffen sind nicht meldepflichtig, solange sie Teil einer Alt-Dekowaffe bleiben. Diese Meldepflicht kommt erst dann zum Tragen, wenn die Waffe den Besitzer wechselt (z.B. Erbfall, Verkauf etc.). Besitzer von Neu-Dekowaffen (ab dem 28. Juni 2018), Salutwaffen (Umbauten von echten Schusswaffen zu Waffen, welche Kartuschen-Munition nutzen) können diese noch bis zum 1. September 2021 bei der Polizei abgeben oder den Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren lassen. Auch Pfeilabschussgeräte (Armbrüste sind ausgenommen) sind bis zum 1. September 2021 meldepflichtig.
Unkaputtbar? Nicht bei uns!
TQZ 1200 heißt die Apparatur offiziell. Im Bergischen Land in einer Niederlassung des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) werden damit jährlich zwischen 40.000 und 50.000 Waffen unbrauchbar gemacht. Mit der für die Recycling-Industrie entwickelten Anlage sieht sich die Polizei NRW als europaweit führend an.
Wichtige Änderung im Waffengesetz 2017
Ab dem 06.07.2017 traten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Für den befristeten Zeitraum bis zum 01.07.2018 ist es möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Änderungen haben sich auch im Bereich der sicheren Unterbringung von Waffen und Munition ergeben.
Waffenrecht - Ansprechpartner und Downloads
Die Regelungen des Waffenrechtes gelten nicht nur in Köln, sondern im gesamten Bundesgebiet.
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