Polizeilicher Opferschutz und Opferhilfe soll dazu beitragen, Menschen, die durch Straftaten oder Unglücksfälle in ihrer Lebensqualität erheblich beeinträchtigt wurden, vor weiteren Gefahren zu schützen und ihnen Hilfen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anzubieten bzw. zu vermitteln.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Opferschutzbeauftragten liegt in Informations- und Beratungsgesprächen mit Opfern von Häuslicher Gewalt, Stalking (Nachstellung), Sexualdelikten sowie Gewaltdelikten, insbesondere nach traumatisierenden Ereignissen.
Die Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen verläuft häufig günstiger, wenn die Betroffenen mehr über den traumatischen Prozess wissen und eigene Möglichkeiten nutzen, ihre Erholung zu fördern. In einigen Fällen kann sich daraus auch die Weitervermittlung an weitergehende Hilfsangebote, wie z. B. der Traumaambulanz ergeben.