Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.
Was ist, wenn ich eine Versammlung anmelden möchte?
Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen sind durch das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geregelt.
Im Land NRW gilt seit dem 07. Januar 2022 ein eigenes Versammlungsgesetz (VersG NRW).
Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel im Kreis Gütersloh anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an:
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Gütersloh
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 11
Herzebrocker Straße 142
33334 Gütersloh
Telefon: 05241 869-2234
Telefax: 05241 869-2249
E-Mail: Poststelle.Guetersloh [at] polizei.nrw.de (Poststelle[dot]Guetersloh[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Hierfür benutzen Sie bitte das Onlineformular auf der rechten Seite "Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel" und senden es unter Beachtung der 48-Stunden Frist ab.
Vereinbaren Sie außerdem der Einfachheit halber mit dem Sachgebiet ZA 11 - Telefon 05241 869 - 2234 ggf. einen Termin für ein Kooperationsgespräch. In diesem Gespräch können alle im Zusammenhang mit einer geplanten Veranstaltung anstehenden Fragen erörtert und geklärt werden.
Den Link zum Formular zur Online-Anmeldung einer Versammlung oder eines Aufzuges unter freien Himmel finden Sie auf der rechten Seite.
Hinweis:
Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe angemeldet werden.
Für die Polizei besteht dann die Pflicht, Versammlungen, Aufzüge und Demonstrationen jeglicher Gruppierungen als Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu ermöglichen und eventuell sogar zu schützen.
Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen. Eine Versammlung oder eine Demonstration wird durch die Polizei nicht genehmigt.
Sie kann nur ggf. verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen.
Weitere Informationen zum Versammlungsrecht finden Sie auf unseren Landesseiten.