DSGVO
EU-Datenschutzgrundverordnung
Datenverarbeitung bei der Polizei Gütersloh - Seit dem 25. Mai 2018 ist eine unmittelbar geltende, europaweite Reform des Datenschutzrechts in Kraft. Das EU-Datenschutzreformpaket besteht aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie Polizei/Justiz.

Die DS-GVO dient dem Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - insbesondere für den privaten Geschäftsverkehr.

Von dieser Verordnung ist die Polizei NRW weniger betroffen, da

  • alle Tätigkeiten zum Zwecke der Verhütung oder Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nach Art. 2 Abs. 2 III der DS-GVO ausgenommen sind!

    Für die Polizei NRW bedeutet dies zukünftig:

  • Für Tätigkeiten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gelten für die Datenverarbeitung das Datenschutzgesetz NRW und die spezialgesetzlichen Regelungen aus dem Polizei-, Waffen- oder auch BKA-Gesetz.

  • Für reines Verwaltungshandeln der Polizei gelten hingegen die allgemeinen Regelungen zum Schutz der Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechend der DS-GVO und Teil II des neuen Datenschutzgesetzes NRW. 

     

    Allgemeines:

    Für die alltägliche Polizeiarbeit zur Aufgabenbewältigung sind vielfältige Datenverarbeitungsprozesse erforderlich. Dabei gilt es, Daten und Information für polizeiliche Ermittlungen oder Einsätze aber auch für Verwaltungstätigkeiten zu erheben und zu speichern. Das bedeutet u.a. nach Personen zu suchen und zu recherchieren, sie zu befragen oder zu vernehmen sowie Ermittlungsergebnisse an Verfolgungs- und Ahndungsbehörden weiterzuleiten.

     

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Berührung zu kommen:

  • Sie haben bei der Polizei eine Anzeige erstattet, sind als Zeuge oder Beschuldigter vernommen oder befragt worden?
  • Sie haben einen Fund, einen Unfall oder ein sonstiges Ereignis gemeldet?
  • Sie haben Ihren Führerschein nach einem ausgesprochenen Fahrverbot bei der Polizei abgegeben.
  • Gegen Sie wurde wegen einer Anzeige oder Ordnungswidrigkeit polizeilich ermittelt  oder Sie sind als Beschuldigter oder Beteiligter von der Polizei befragt worden?
  • Sie haben bei der Polizei eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt?
  • Sie haben sich bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh beworben?
  • Sie haben sich bei der Kreispolizeibehörde beschwert?

 

Grundlagen der Datenverarbeitung:

Im Rahmen der polizeilichen Tätigkeiten werden personenbezogene erhoben und gespeichert.

 

Es handelt sich dabei - abhängig vom Sachverhalt - in der Regel um:

 

Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und -ort, ggf. Familienstand, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefonnummer und ggf. weitere Anschriften möglicher Tat- / Ereignisorte, Kfz-Daten, persönliche Güter mit Individualdaten und Ihre Schilderungen zum Sachverhalt.

 

Diese Angaben werden zum Zwecke der Dokumentation und Sachbearbeitung in elektronischer wie auch in Schriftform erhoben und gespeichert. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung bzw. des Datenschutzgesetzes NRW und zweckbestimmt im Rahmen der Erfordernisse zur polizeilichen Aufgabenerfüllung (Gefahrenabwehr / Strafverfolgung). Dabei werden elektronische Informations- und Recherchesysteme sowie Verfahren zur Vorgangs- und Verwaltungsbearbeitung von der Polizei genutzt.

Für diese Daten gelten u.a. die gesetzlichen Speicherungsregelungen aus dem Polizeigesetz NRW (§ 22 ff. PolG NRW), der Strafprozessordnung (§ 483 ff. StPO), dem Waffengesetz (§ 43 ff WaffG) und dem Datenschutzgesetz NRW (§ 37 ff.  DSG NRW).

Eine Übermittlung an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erforderlich ist - so zum Beispiel eine Übermittlung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft / zuständige andere Behörde (bspw. Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt).

 

Rechte der Betroffenen:

Über die zu Ihrer Person durch die Polizei NRW (hier: zuständige Kreispolizei Gütersloh) gespeicherten Daten können Sie jederzeit gem. § 49 Abs. 1 DSG NRW beim Datenschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde Gütersloh Auskunft verlangen.

 

 

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Kreispolizeibehörde Gütersloh finden Sie auf der rechten Seite.

 

 

Sie können schriftlich und unter Beifügung einer Kopie eines amtlichen Ausweises verlangen, folgende Informationen mitgeteilt zu bekommen und ggf. deren sofortige Löschung beantragen:

 

  • die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage
     
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
     
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
     
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
     
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Person durch den Verantwortlichen
     
  • Mitteilung zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.

 

Weiterhin haben Sie das Recht, sich zur Überprüfung Ihrer datenschutzrechtlichen Belange oder zur Beratung zum Thema Datenschutz an die zuständige Aufsichtsstelle für die Polizei NRW zu wenden:

 

An die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW

Kavalleriestraße 2 - 4

40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 38424-0

www.ldi.nrw.de

 

 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110