Waffen
Änderungen Waffenrecht
Es gab zum 20. Februar 2020 Änderungen des Waffengesetzes.

Danach können mit einem gültigen Jagdschein nun Schalldämpfer ohne vorherige waffenrechtliche Erwerbserlaubnis für Langwaffen mit Zentralfeuermunition erworben werden. Der Erwerb ist innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde anzuzeigen und die Eintragung in die Waffenbesitzkarte zu beantragen. Ferner ist durch das Änderungsgesetz der Erwerb von Nachtzieltechnik aus Sicht des Waffenrechts grundsätzlich erlaubt. Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist hierfür nicht erforderlich. Allerdings sind die jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verbote, zu beachten.

Die Bearbeitungszeiten verlängern sich!

Neu ist durch das geänderte Waffengesetz auch die zwingend vorgeschriebene Abfrage durch die Waffenbehörde im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz. Aus diesem Grund verlängern sich die Bearbeitungszeiten innerhalb der Gütersloher Waffenbehörde deutlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Waffenbehörde bitten daher um mehr Geduld. Landesweit müssen die technischen Abfragemöglichkeiten für die Überprüfung eingeführt werden. Zudem ist in der Anfangsphase landesweit mit einem großen Antragsvolumen für den Verfassungsschutz zu rechnen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand können erst Ende Mai wieder Erlaubnisse ausgestellt werden.

Aufgrund der tiefergehenden Überprüfungen, werden zukünftig die Antragsverfahren schätzungsweise vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen. Den bisher gewohnten Service, die Erlaubnis sofort ausstellen zu können, wird die Waffenbehörde nicht mehr erfüllen können.

Weitere Änderungen des Waffengesetztes werden in den kommenden Monaten in Kraft treten.



In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110