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Vatertag 2020: Hinweise der Polizei Gütersloh
Christi Himmelfahrt bzw. der Vatertag (21.05.2020) wird, wie so vieles in diesem Jahr, anders sein als erhofft. Die traditionelle Bollerwagen- oder Fahrradtour in größerer Gruppe muss ausfallen. Bei der Planung des Feiertages muss an den Infektionsschutz gedacht werden.
Polizei Gütersloh
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Kreis Gütersloh (MS) - Christi Himmelfahrt bzw. der Vatertag (21.05.2020) wird, wie so vieles in diesem Jahr, anders sein als erhofft. Die traditionelle Bollerwagen- oder Fahrradtour in größerer Gruppe muss ausfallen. Bei der Planung des Feiertages muss an den Infektionsschutz gedacht werden.

Seit vergangener Woche (11.05.) dürfen nun auch Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten im öffentlichen Raum zusammentreffen. Ausflüge in größerer Runde sind damit weiterhin ausgeschlossen. Und auch Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist weiter untersagt. Die Polizei Gütersloh wird Verstöße gegen diese Beschränkungen laut des Bußgeldkatalogs konsequent ahnden.

In Anbetracht der Wettervorhersage bietet sich dennoch ein Ausflug im Freien, z.B. ein Zoobesuch im Familienkreis, an. Denken Sie auch in Warteschlangen an die Einhaltung des Mindestabstandes und packen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung ein. Diese benötigen Sie u.a. in geschlossenen Räumlichkeiten und Innenbereichen von Tierparks, Museen oder Botanischen Gärten. Auch das Eis in der Eisdiele oder die Bratwurst an der Imbissbude bekommt man nur mit Mund-Nase-Bedeckung überreicht.

Bei Ausflügen mit dem Fahrrad sollten Sie beachten, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss auch auf dem Rad zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Gesetzlich gilt ein Radfahrer ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille als fahruntüchtig. In diesem Fall wird ein Strafverfahren eingeleitet. Bei einem geringeren Alkoholgehalt im Blut kann ein Radfahrer bestraft werden, wenn er in einen Unfall verwickelt ist oder durch Ausfallerscheinungen auffällt. Die Polizei Gütersloh appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: Halten Sie sich bitte weiterhin an die Coronaschutzverordnung, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.

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