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StVO Novelle: Generelles Halte- und Parkverbot auf den Fahrradschutzstreifen
Auf Fahrradschutzstreifen gilt seit dem Inkrafttreten der StVO Novelle ein generelles Halte- und Parkverbot
PLZ
33330
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Kreis Gütersloh (MK) - Fahrradschutzstreifen sollen den Radfahrenden mehr Sicherheit bieten. Sie befinden sich auf der Fahrbahn und trennen den Bereich für Radfahrende mit einer gestrichelten weißen Linie ab.

Bisher war ein Halten für Autofahrende bis zu drei Minuten auf den Fahrradschutzstreifen gestattet. Dies führte in der Vergangenheit allerdings aber vielfach dazu, dass Radfahrende den Schutzstreifen nicht durchgängig benutzen konnten, weil ihnen Autos den Weg versperrten. Dadurch wurden immer wieder gefährliche Verkehrssituationen provoziert.

In der am 28.04.2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung findet hier nun eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs Anwendung. Durch ein generelles Halteverbot, neben dem bereits bestehenden Parkverbot, wird die Verkehrssicherheit für Radfahrende erheblich gesteigert.

Zwischen 55 Euro und 100 Euro kostet es den Autofahrenden ab sofort, wenn im Bereich solcher Schutzstreifen geparkt und - neu - gehalten wird.

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