Kooperative Straßenverkehrskontrollen in Rheda-Wiedenbrück

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Kooperative Straßenverkehrskontrollen in Rheda-Wiedenbrück
Donnerstag (14.11.) fanden auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Aurea an der A2 in Rheda-Wiedenbrück kooperative Straßenverkehrskontrollen statt.
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Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Rheda-Wiedenbrück (FK) - Donnerstag (14.11.) fanden auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Aurea an der A2 in Rheda-Wiedenbrück kooperative Straßenverkehrskontrollen statt. An der Kontrolle beteiligten sich neben Polizisten der Kreispolizeibehörde Gütersloh auch Polizistinnen und Polizisten der Polizei Bielefeld. Darüber hinaus unterstützen die Kontrollen das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), das Hauptzollamt Bielefeld, das Dezernat 52 der Bezirksregierung Detmold und der Kreis Gütersloh mit dem Veterinäramt und der Abteilung Straßenverkehr die Großkontrolle. 

Der Schwerpunkt der Kontrollen lag in der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, der Überwachung von Lebensmittel- und Tiertransporten, der Überwachung von Abfalltransporten, dem technischen Zustand der LKW, sowie der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit. Insgesamt wurden 35 Fahrzeuge und deren Fahrzeugführer überprüft. Hierbei wurden 19 Verstöße festgestellt und geahndet. Es gab somit bei mehr als jedem zweiten Fahrzeug bzw. bei dessen Fahrern Beanstandungen. 

Insgesamt wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten) und wegen falscher Ladungssicherung und Überladung eingeleitet. Vier weitere Überladungsverstöße wurden vor Ort mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Die Fahrzeugführer, bei denen die Ladungssicherung beanstandet wurde, durften ihre Fahrt erst nach entsprechender Nachsicherung fortsetzen. Drei weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden aufgrund von Verstößen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeleitet. 

Ein Fahrzeugführer erwartet ein Ermittlungsverfahren, da er seinen LKW unter Alkoholeinfluss geführt hatte. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Bei der Kontrolle eines Schwertransportes wurde ein erheblicher Verstoß gegen die rechtlichen Auflagen festgestellt. Auch hier wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Spediteur wurde ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung eingeleitet. 

Bei der Überprüfung eines Kleintransporters durch das Veterinäramt, der u.a. Tiefkühlware transportierte, wurden gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und die Hygienevorschriften festgestellt. Die Ware wurde deutlich zu warm transportiert. Das Fahrzeug wurde durch das Veterinäramt versiegelt und die Vernichtung der Ware wurde angeordnet. Auch hier wurde ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Durch den Zoll wurde gegen eine Person wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung ein Ermittlungsverfahren mit den entsprechenden Folgemaßnahmen eingeleitet. Von fünf ausländischen Fahrzeugführern, die im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz haben, wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 1700,- Euro erhoben, um die Durchführung der Bußgeldverfahren zu gewährleisten. 

Das Gesamtergebnis der Kontrolle zeigt, dass es bei der gewerblichen Güterbeförderung immer noch zu viele Verstöße gegen bestehende nationale und europäische Vorschriften gibt. Auch zukünftig wird die Polizei Gütersloh mit den Kooperationsbehörden weitere Kontrollaktionen im Sinne der Verkehrssicherheit durchführen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110