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Gemeinsame Presseerklärung des BAG, des Hauptzollamts Bielefeld, der Bezirksregierung Detmold, der Kreisverwaltung Gütersloh und der Polizei Gütersloh - Verkehrskontrollen des Schwerlastverkehrs
Am Donnerstag (12.03.), in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr, wurden kooperative Verkehrskontrollen zur Überprüfung des Schwerlastverkehrs in Rheda-Wiedenbrück, an der Bundesstraße 61 durchgeführt.
PLZ
33378
Polizei Gütersloh
KPB Gütersloh

Kreis Gütersloh (MK) - Am Donnerstag (12.03.), in der Zeit von 08.00 bis 14.00 Uhr, wurden kooperative Verkehrskontrollen zur Überprüfung des Schwerlastverkehrs in Rheda-Wiedenbrück, an der Bundesstraße 61 durchgeführt.

Die gemeinsamen Kontrollen fanden unter der Beteiligung des Bundesamts für Güterverkehr, des Dezernates für Abfallwirtschaft der Bezirksregierung Detmold, des Hauptzollamts Bielefeld und dem Verkehrsdienst der Polizei Gütersloh statt.

Der Schwerpunkt lag in der Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, dem technischen Zustand der LKW, den Einhaltung der Vorschriften bei der Beförderung von Abfällen, beim Lebensmitteltransport, der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Vorgaben bei dementsprechenden Transporten, sowie der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.

Insgesamt wurden 52 Fahrzeuge und deren Fahrzeugführer überprüft. Hierbei wurden fast bei jedem zweiten Fahrzeug bzw. bei dessen Fahrern Verstöße festgestellt.

Es wurden insgesamt 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und zehn Verwarngelder vor Ort erhoben. Es wurden u.a. Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenk- und Ruhezeiten), gegen das Abfallrecht, Überladung und Ladungssicherung aber auch Verstöße von tierschutzrechtlichen Vorgaben bei Tiertransporten festgestellt. In einen Fall ergaben sich Anzeichen von Leistungsmissbrauch. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Gegen einen ausländischen LKW-Fahrer wurde eine Strafanzeige gefertigt, da er das Fahrzeug mit der Fahrerkarte einer anderen Person führte. Der LKW Fahrer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 430 Euro entrichten und durfte seine Fahrt nicht fortsetzen, da er keine eigene Fahrerkarte vorweisen konnte.

Weiterhin wurde den Fahrern von zwei Sattelzugmaschinen die Weiterfahrt untersagt, da an den Fahrzeugen gravierende Mängel bei der Ladungssicherung festgestellt wurden.

Auch zukünftig wird die Polizei Gütersloh mit den Kooperationsbehörden weitere Kontrollaktionen im Sinne der Verkehrssicherheit durchführen.

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