Dritte gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Ermittlungen zu Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern in Harsewinkel

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Dritte gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Polizeipräsidiums Bielefeld zu: Ermittlungen zu Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern in Harsewinkel
Stand der Ermittlungen zu der gefährlichen Körperverletzung
PLZ
33428
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

MK / Bielefeld - Gütersloh - Harsewinkel - Nach den am Donnerstag, 24.08.2023, vorliegenden Erkenntnissen bewerten die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Ermittler der Bielefelder Mordkommission "Prozession" die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die durch einen Stich hervorgerufene Verletzung des 12-jährigen Schülers soll nicht so schwer sein, wie zunächst als lebensgefährlich angenommen.

Der 13-jährige Junge ist von den Ermittlern zu dem Geschehen befragt worden. Bei seiner Anhörung machte er Angaben zu der Tat. Im Anschluss übergaben ihn die Beamten an seine Eltern. Das zuständige Jugendamt wurde eingeschaltet.

Auch wenn der 13-Jährige strafunmündig ist, haben die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Mordkommission gestern die Ermittlungen aufgenommen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dabei soll auch ausgeschlossen werden, dass strafmündige Personen an der Tat beteiligt gewesen sein könnten.

Erste Pressemeldung:

https://guetersloh.polizei.nrw/presse/gemeinsame-pressemeldung-der-staatsanwaltschaft-bielefeld-und-des-polizeipraesidiums-bielefeld-zu-ermittlungen-zu-auseinandersetzung-zwischen-zwei-schuelern-in-harsewinkel-0

Zweite Pressemeldung:

https://guetersloh.polizei.nrw/presse/zweite-gemeinsame-pressemeldung-der-staatsanwaltschaft-bielefeld-und-des-polizeipraesidiums-bielefeld-zu-ermittlungen-zu-auseinandersetzung-zwischen-zwei-schuelern-in-harsewinkel

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