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Autos und Führerscheine nach Rennen sichergestellt
Am frühen Dienstagmorgen (19.05., 01.15 Uhr) wurden zivile Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde auf einem Parkplatz an der Gütersloher Straße in Rheda-Wiedenbrück auf zwei Autofahrer aufmerksam, welche mit deutlich hörbaren Anfahrgeräuschen immer wieder ihre Fahrzeuge starteten.
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Rheda-Wiedenbrück/ Gütersloh (FK) - Am frühen Dienstagmorgen (19.05., 01.15 Uhr) wurden zivile Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde auf einem Parkplatz an der Gütersloher Straße in Rheda-Wiedenbrück auf zwei Autofahrer aufmerksam, welche mit deutlich hörbaren Anfahrgeräuschen immer wieder ihre Fahrzeuge starteten.

Anschließend fuhren beiden Fahrer in Richtung Gütersloh. In den Autos, einem Mazda und einem Suzuki, befanden sich jeweils drei Personen. Die beiden Autofahrer duellierten sich offensichtlich, als sie hintereinander herfuhren. Sie fuhren dabei immer wieder mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten. Ein gefahrloses Anhalten durch die Polizei war zunächst nicht möglich. Nachdem die Autofahrer an der Kreuzung Gütersloher Straße/ B61 in Richtung Bielefeld fuhren, konnte neben einem dichten Auffahren auch mehrere Überholmanöver im Bereich des bestehenden Überholverbots beobachtet werden. Erst im zweispurigen Bereich der B61 in Gütersloh konnten die Raser durch hinzugerufene Streifenwagenbesatzungen der Kreispolizeibehörde Gütersloh gestoppt werden.

Bei einem der Fahrer, einem 29-jährigen Gütersloher konnte Alkohol in der Atemluft festgestellt werden. In einem nahegelegenen Krankenhaus wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Zudem befanden sich in seinem Auto Betäubungsmittel.

Die Führerscheine von beiden Fahrzeugführern wurden sichergestellt. Bei dem Suzuki-Fahrer handelt es sich um einen 35-jährigen Gütersloher. Neben den Führerscheinen wurden auch die Autos der Männer zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt und entsprechend abgeschleppt.

Gegen beide Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§315d StGB) eingeleitet. Ebenso wird gegen den 29-Jährigen aufgrund der Trunkenheit im Verkehr ermittelt. Gegen einen 23-jährigen Mitfahrer wurde zudem ein Verfahren wegen des Betäubungsmittelfundes eingeleitet.

Bei der Kontrolle der Männer in den Fahrzeugen stellte sich heraus, dass Teile dieser Gruppe bereits kurz zuvor in Rheda-Wiedenbrück im Bereich des Rosengartens durch eine Ruhestörung aufgefallen sind. Insgesamt wurden gegen 00.20 Uhr neun junge Männer und Frauen eng beieinanderstehend angetroffen worden. Gegen diese Gruppe wurde ein Verfahren aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (i.S. Corona) eingeleitet.

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