Aktion Radschlag - Wer darf Fahrradstraßen wie benutzen?

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Eine Straße auf der groß auf der Fahrbahn das Verkehrszeichen Fahrradstraße aufgedruckt ist. Im Hintergrund sieht man zwei Radfahrende
Aktion Radschlag - Wer darf Fahrradstraßen wie benutzen?
Das Schild "Fahrradstraße" ist seit einigen Jahren immer häufiger auch an Straßen im Kreis Gütersloh zu finden. Nur: Wer darf Fahrradstraßen wie benutzen? Was haben Rad- und Autofahrende hierbei zu beachten?
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Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Kreis Gütersloh (MK) - Das Schild "Fahrradstraße" ist seit einigen Jahren immer häufiger auch an Straßen im Kreis Gütersloh zu finden.

Nur: Wer darf Fahrradstraßen wie benutzen? Was haben Rad- und Autofahrende hierbei zu beachten?

Zunächst steht fest, dass Fahrradstraßen Radverkehrswege sind, die dazu dienen den Radverkehr zu bündeln. Die Sicherheit Radfahrender steht hier im besonderen Maße im Fokus und hat eine klare Priorität. Sie bringen zudem den Vorteil mit sich, dass der Radverkehr meistens unter sich bleibt.

Ein Verkehrsschild auf dem sich ein weißes Fahrrad im blauen Kreis befindet, kennzeichnet die besonderen Straßen, die nur mit Fahrrädern sowie mit Elektrokleinstfahrzeugen befahren werden dürfen. Auf Fahrradstraßen dürfen Radelnde übrigens grundsätzlich auch nebeneinander fahren.

Die Sonderregelungen einer Fahrradstraße gelten für normale Fahrräder, Pedelecs mit einer maximalen Unterstützung von 25 km/h sowie E-Scooter. S-Pedelecs zählen nicht zu diesem Kreis und fallen unter die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge. Diese besonderen E-Bikes mit einer Motorunterstützung von bis zu 45 km/h gelten als Kleinkrafträder, für die man eine Zulassung sowie auch mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt.

Mit einem Zusatzzeichen ist aber auch Krafträdern und /-wagen die Benutzung einer Fahrradstraße erlaubt. Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung eine konsequente Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Kraftfahrzeuge dürfen dabei den Radverkehr weder behindern, noch gefährden. Beim Überholen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter.

Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Statistisch gesehen verunfallten Radfahrende im Kreis Gütersloh 2022 alle 12 Stunden. Die Zahl der verletzten Rad- und Pedelecfahrenden stieg im vergangenen Jahr sogar deutlich an (2021: 568 verletzte Personen; 2022: 706 verletzte Personen).

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2023 mit der Aktion Radschlag weiterhin den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110