Kreis Gütersloh (MK) - Auf den Straßen unserer Städte finden sich immer wieder unterschiedlichste Fahrbahnmarkierungen die nicht nur optisch variieren, sondern auch unterschiedliche Rechte und Pflichten für die Verkehrsteilnehmenden bedeuten. Wissen Sie was Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Aufstellflächen für eine Bedeutung haben und woran man die unterschiedlichen Bereiche erkennt?
Radfahrstreifen befinden sich auf der Fahrbahn und deren Fläche ist rot gestrichen. Zudem ist der Bereich mit einer durchgezogenen Linie versehen. Dieser Streifen darf von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht überfahren werden. Auch darf auf dem Radfahrstreifen nicht geparkt werden. Radfahrende dürfen in dem Bereich nicht behindert oder gefährdet werden.
Schutzstreifen sehen ähnlich aus, sind aber in der Fläche nicht rot gestrichen und haben als Abgrenzung zur Fahrbahn eine gestrichelte Linie. Andere Fahrzeuge dürfen den Streifen, sofern dies verkehrsbedingt erforderlich und die Gefährdung von Radfahrenden ausgeschlossen ist, überfahren. Das Parken ist wie auf den Radfahrstreifen auch verboten.
Aufstellflächen ermöglichen es den Radfahrenden, sich auf der Fahrbahn, z.B. vor einer roten Ampel, entsprechend der Fahrtrichtung anzuordnen. Je nachdem in welche Richtung der Radfahrende weiterfahren möchte, sollte man sich links, mittig oder rechts einordnen. Radfahrende dürfen sich dabei vor die wartenden Kraftfahrzeuge stellen. Durch die Aufstellflächen für Radfahrende sollen die Sichtbeziehungen vor allem mit Kfz-Führenden verbessert werden. Man vermeidet auch ein gefährlicheres Wiedereinfädeln in den fließenden Verkehr, wenn Radwege im weiteren Verlauf auf Fahrbahnen geführt werden. Zudem besteht für Radfahrende bei der alternativen Nutzung eines reinen Fußgängerüberwegs an Kreuzungen die Verpflichtung abzusteigen und zu schieben. Aufstellflächen sind in der Regel mit Kontaktstreifen versehen, so dass Radfahrende vom Ampelsystem erkannt werden.
Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Der Anteil verunfallter Radfahrender an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei ca. 40% (2019: ca. 36%).
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!