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Ein Polizeibeamter in Fahrradkleidung schiebt ein Fahrrad über einen Zebrastreifen
Aktion Radschlag - richtiges Verhalten an einem Zebrastreifen
Falsches Verhalten an Zebrastreifen führt oftmals zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen. Doch wie verhält man sich richtig an einem Zebrastreifen?
PLZ
33330
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Kreis Gütersloh (MK) - Falsches Verhalten an Zebrastreifen führt oftmals zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen. Doch wie verhält man sich richtig an einem Zebrastreifen?

Aus dem offiziellen Namen "Fußgängerüberweg" lässt es sich schon ableiten: FUßGÄNGER haben an diesen Stellen Vorrang. Im §26 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Fahrzeugfahrerinnen und Fahrer, die auf der Straße unterwegs sind, Fußgängerinnen und Fußgängern, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben.

Wie sieht das aber mit Personen auf Fahrrädern aus?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Fahrräder gemäß der Definition als Fahrzeuge gelten, mit welchen Fußgängerinnen und Fußgängern das Überqueren ermöglichen muss. Diese Frage ist schnell beantwortet: Ja! Fahrräder (und Pedelecs) sind eindeutig Fahrzeuge, mit welchen man somit auch vor dem Zebrastreifen anhalten muss, wenn zu Fuß gehende Personen oder mit dem Rollstuhl fahrende Menschen die Straße überqueren möchte.

Noch interessanter dürfte die Frage sein, ob auch Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern das Überqueren ermöglicht werden muss? Hier kommt es darauf an, WIE der Zebrastreifen überquert wird. Radfahrende müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie das Vorrangrecht des zu Fuß gehenden ebenfalls in Anspruch nehmen wollen.

Allerdings ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht verboten, den Zebrastreifen fahrend zu überqueren. Sie dürfen das durchaus, haben dann allerdings keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Um brenzligen Situationen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Ihre Polizei zu Ihrer Sicherheit, an Zebrastreifen abzusteigen und das Rad oder Pedelec zu schieben.

Die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Statistisch gesehen verunfallten Radfahrende im Kreis Gütersloh 2022 alle 12 Stunden. Die Zahl der verletzten Rad- und Pedelecfahrenden stieg im vergangenen Jahr sogar deutlich an (2021: 568 verletzte Personen; 2022: 706 verletzte Personen).

Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2023 mit der Aktion Radschlag weiterhin den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Verkehrsteilnehmenden richten - zu Ihrer Sicherheit!

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