Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern

E-Scooter-Fahrer
Wichtige Hinweise zur Nutzung von E-Scootern
Im Straßenverkehr erfreuen sich E-Scooter immer größerer Beliebtheit. Dass diese Fortbewegungsmittel es aber durchaus in sich haben und alles andere als Spielzeuge sind, zeigt bundesweit die Verkehrsunfallentwicklung. Auch im Kreis Gütersloh gibt es vermehrt Unfälle mit E-Scootern.

Im Straßenverkehr erfreuen sich E-Scooter immer größerer Beliebtheit. Dass diese Fortbewegungsmittel es aber durchaus in sich haben und alles andere als Spielzeuge sind, zeigt bundesweit die Verkehrsunfallentwicklung. Auch im Kreis Gütersloh gibt es vermehrt Unfälle mit E-Scootern.

Nachfolgend informieren wir Sie daher über einige wichtige Aspekte und Regeln bei der Benutzung von E-Scootern.

  • E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Daher benötigen sie eine Betriebserlaubnis und müssen den
    Vorgaben der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Unter anderem darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreiten. Achten Sie beim Kauf auf den Hinweis „Mit Straßenzulassung für Deutschland“. Bei einer höheren Geschwindigkeit als 20 km/h sind diese in Deutschland nicht mehr erlaubt. Es können zulassungsrechtliche und Fahrerlaubnis rechtliche Verstöße (Straftaten!) wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis entstehen. Auch eine nachträgliche Manipulation per App ist verboten.
  • Die Nutzung eines E-Scooters ist erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt. Weder ein Führerschein
    noch eine Fahrprüfung ist notwendig. Wird ein Kind unter 14 Jahren auf einem E-Scooter angetroffen,
    tragen die Eltern die Verantwortung. Es kann ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg drohen. Kommt es zu einem Unfall, kann es außerdem zu Problemen mit dem Versicherungsschutz kommen.
  • Zudem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Die notwendige Versicherungsplakette erhalten
    Sie beispielsweise bei Ihrer örtlichen Versicherungsagentur oder online. Die Versicherung ist immer für ein Jahr gültig – der Wechseltermin ist jeweils zum 01. März jeden Jahres.

Fahrverhalten im Straßenverkehr

  • E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen und nicht in Fußgängerzonen genutzt werden.
  • Grundsätzlich gilt: Radwege sind zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn – also der Straße – gefahren werden.Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger stets Vorrang. Rücksichtsvolles Verhalten ist verpflichtend: Niemand darf behindert, belästigt oder gefährdet werden.
  • Die Geschwindigkeit ist immer an die Verkehrssituation und andere Verkehrsteilnehmer anzupassen.

Wichtig

  • Nur eine Person darf mit dem E-Scooter fahren – Mitfahren ist verboten!
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist verboten und wird mit 100 Euro Bußgeld bestraft.
  • Beim Konsum von Alkohol oder Drogen gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer. In der Probezeit
    und unter 21 Jahren gilt die Null Promille Grenze und somit ein absolutes Alkoholverbot.
  • Hintereinander fahren. Nebeneinander ist verboten.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110