Die wesentlichen polizeilichen Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit dem Ansprechen von Kindern lauten wie folgt:
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: "Keiner darf etwas von dir verlangen, was du nicht möchtest!"
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch").
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt "am Modell"! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
- Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: "Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!"
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.