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Vorgehen der Kreispolizeibehörde bei der Vergabe von Coronaimpfungen
Nach Entscheidung von Behördenleiter Sven-Georg Adenauer werden auch weiterhin Restimpfstoffdosen unter anderem an die Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde Gütersloh verimpft.
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Kreis Gütersloh (FK) - Nach Entscheidung von Behördenleiter Sven-Georg Adenauer werden auch weiterhin Restimpfstoffdosen unter anderem an die Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde Gütersloh verimpft. Dabei handelt es sich um Impfdosen des Herstellers AstraZeneca, welche in den Abendstunden nicht mehr anderweitig vergeben werden können, bereits vorbereitet in Spritzen aufgezogen sind und somit zu verfallen drohen und vernichtet werden müssten. Zu dem Überhang kommt es, da immer mal wieder Personen nicht zu ihren vereinbarten Impfterminen im Impfzentrum des Kreises erscheinen.

Der Leitung des Impfzentrums ist es nach eigenen Angaben in diesen Fällen derzeit nicht immer möglich, für den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca ausreichend Impflinge in einer höheren Priorisierungsgruppe unter 65 Jahren innerhalb von 30 bis 45 Minuten einzubestellen. Aufgrund dessen wurde das Vorgehen in Zusammenhang mit den vorbereiteten Impfdosen abermals durch Landrat Adenauer überprüft und entschieden, dass unter anderem auch den Mitarbeitenden der Kreispolizeibehörde dieser Impfstoff angeboten wird.

Bei der Polizei sind rund um die Uhr Mitarbeitende im Dienst, die kurzfristig zum Impfzentrum fahren können.

Das Vorgehen innerhalb der Behörde wurde in den vergangenen Tagen immer wieder thematisiert. In der Kreispolizeibehörde Gütersloh wurde bereits vor einiger Zeit ein Verfahren vorbesprochen, in welcher Reihenfolge die Mitarbeitenden im Falle eines kurzfristigen Angebots geimpft werden sollen. Die operativen Kräfte mit Bürgerkontakten haben dabei Vorrang. Neben der Priorisierung innerhalb der Kreispolizeibehörde Gütersloh ist dabei auch die Funktionsfähigkeit der Polizei in die Entscheidung mit einzubeziehen. Mit den Impfungen (inkl. anschließender Ruhezeit etc.) erfolgt ein kurzfristiger Ausfall (ca. 90 Minuten). Die jeweils zuständigen Koordinatoren der Kreispolizeibehörde sind abermals sensibilisiert worden, von diesem Verfahren nur bei Überhängen abzuweichen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110