Kreis Gütersloh (FK) - An den Karnevalstagen werden durch die Polizei Gütersloh verstärkte Jugendschutzkontrollen stattfinden. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Alkoholkontrollen. Immer wieder kommt es aufgrund der enthemmenden Wirkung der alkoholhaltigen Getränke zu Sachbeschädigungen und Schlägereien. Dazu kommt die physisch schädigende Wirkung des Alkohols. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt, dass unzählige Jugendliche hochprozentigen Alkohol zu diesen Veranstaltungen mitbringen. Die Altersgrenzen werden dabei in vielen Fällen bewusst ignoriert. Die Aktivitäten rund um den Jugendschutz haben einen präventiven Ansatz. Die Kinder und Jugendlichen werden auch angesprochen und kontrolliert, bevor sie betrunken sind, um einen Alkoholmissbrauch zu verhindern.
Branntwein und branntweinhaltige Getränke (unabhängig ihres prozentualen alkoholischen Inhalts) dürfen an Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahre) nicht abgegeben werden. Ebenso darf ihnen der Verzehr nicht gestattet werden. Für alle anderen alkoholischen Getränke (Bier, Wein, Sekt etc.) liegt die Altersgrenze allgemein bei 16 Jahren. Ordnungswidrig handelt dabei nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Erwachsene, welcher den Verzehr in seiner Gegenwart gestattet. Verkäufern wird empfohlen, die Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen. Verstöße werden konsequent geahndet. Haben sie weitere Fragen? Spreche Sie uns an. Wir sind auch an den Karnevalstagen rund um die Uhr im Einsatz.