Kreis Gütersloh (FK) - Lust in unser Team zu kommen? Für das Bewerbungsverfahren lädt die Einstellungsberatung der Kreispolizeibehörde Gütersloh zu mehreren Informationsveranstaltungen ein. Der Bewerbungsschluss für die Onlinebewerbung des Einstellungsjahres 2025 endet zum 08.10.2024. Die Informationsveranstaltungen finden jeweils in den Polizeiwachen statt:
Mittwoch, 15.05.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Versmold Westheider Weg 50, 33775 Versmold
Mittwoch, 05.06.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Halle/ Westf. Kättkenstraße 7, 33790 Halle Westf.
Mittwoch, 12.06.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Gütersloh, Herzebrocker Straße 142, 33334 Gütersloh
Mittwoch, 26.06.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 196, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Mittwoch, 03.07.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Schloß Holte-Stukenbrock, Bahnhofstr. 54, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Mittwoch, 21.08.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Versmold Westheider Weg 50, 33775 Versmold
Mittwoch, 04.09.2024 um 18 Uhr, Polizeiwache Halle/ Westf. Kättkenstraße 7, 33790 Halle Westf.
Themen werden die Bereiche Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Polizei des Landes NRW sein. Außerdem sollen die verschiedenen Möglichkeiten innerhalb des Polizeiberufes und der Ablauf des dreijährigen dualen Studiums an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung erläutert werden. Abiturientinnen und Abiturienten, sowie Absolventinnen und Absolventen der vollen Fachhochschulreife, die sich für einen spannenden, verantwortungsvollen und krisensicheren Beruf interessieren und das 37. Lebensjahr zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht vollendet haben, können sich für die Veranstaltungen unter der Telefonnummer 05241 869-2277 oder per E-Mail (Personalwerbung.Guetersloh [at] polizei.nrw.de) bis morgens um 09:00 Uhr für den jeweiligen Veranstaltungstermin anmelden. Im Rahmen eines Schulversuches können Interessierte mit mittlerem Schulabschluss das volle Fachabitur bei der Polizei erwerben. Unter bestimmten Bedingungen reicht auch eine abgeschlossene Berufsausbildung plus dreijähriger Tätigkeit in dem erlernten Beruf als Einstellungsvoraussetzung aus. Studiengebühren werden nicht erhoben. Ein Gehalt sorgt für eine finanziell abgesicherte Studienzeit. Von den angehenden Polizeikommissarinnen undPolizeikommissaren werden Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, sicheres Auftreten, situationsangepasstes Verhalten und hohe Kommunikationsfähigkeit erwartet.