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Unbeleuchtetes Fahrrad, das im Dunkeln kaum zu sehen ist
Beleuchtungskontrollen an der Kahlertstraße - viele Kinder mit mangelhafter Beleuchtung auf dem Rad unterwegs
Am Freitagmorgen (27.11., 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr) haben Beamte der Kreispolizeibehörde Gütersloh Beleuchtungskontrollen an der Kahlertstraße in Höhe der Austernbrede durchgeführt.
Polizei Gütersloh
Polizei Gütersloh

Gütersloh (FK) - Am Freitagmorgen (27.11., 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr) haben Beamte der Kreispolizeibehörde Gütersloh Beleuchtungskontrollen an der Kahlertstraße in Höhe der Austernbrede durchgeführt. Ziel der Beamten war, Kinder auf dem Schulweg mit mangelhaft beleuchteten Fahrrädern anzusprechen und über die Gefahren des unbeleuchteten Radfahrens zu informieren. In dem Zeitraum waren über 15 Kinder mit defekter, gänzlich fehlender oder mangelhafter Beleuchtung auf dem Weg durch die Dunkelheit in Richtung Schule. Eine Anzahl, welche erschreckend ist. Autofahrern sind die Gefahren von unbeleuchteten Fahrrädern bewusst. Nahezu jeder kann von einer Situation berichten, in der er einen Fahrradfahrer in der Dunkelheit nicht richtig oder fast zu spät erkannt hat. Tragisch wird es, wenn es aufgrund mangelhafter Beleuchtung zu einem Verkehrsunfall kommt. Die richtige Fahrradbeleuchtung kann Leben retten. Aus diesem Grund appelliert die Kreispolizeibehörde an alle Erziehungsberechtigten im Kreis, sich mit der Beleuchtung an den Fahrrädern ihrer Kinder auseinanderzusetzen. Da die Kinder selber in der Dämmerung die Straße sehen können, ist ihnen ihre eigene Unsichtbarkeit in vielen Fällen nicht bewusst. Selber sehen ist nicht gleichbedeutend mit GESEHEN werden! In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass helle Kleidung im Dunkeln keinen Sicherheitsgewinn bedeutet. Ohne reflektierende Materialien ist eine Sichtbarkeit im Dunkeln nicht gegeben! Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Der Frontscheinwerfer muss ein weißes Licht haben. Das Rücklicht ein rotes Licht. Geändert hat sich bereits vor einigen Jahren, dass die Front- und Rückstrahler nicht mehr nur dynamobetrieben sein müssen. Eine Akku- oder Batterie versorgte Beleuchtung (StVZO Zulassung beachten; meist eine Wellenlinie mit dem Buchstaben K und einer Zahlenkombination) ist ebenfalls erlaubt. Zudem sollte das Fahrrad Reflektoren in den Speichen, vorne und hinten, haben. Diese sind gerade beim Überqueren von Straßen wichtig! Die Polizei im Kreis Gütersloh weist darauf hin, dass gerade in der dunkleren Jahreszeit gezielte Beleuchtungskontrollen durchführt werden.

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