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Alkoholisierter 37-Jähriger kollidiert mit Leitplanke und flüchtet - Zeugen verständigen Polizei
Am Donnerstagvormittag (26.11., 11.38 Uhr) geriet ein bis dahin unbekannter Pkw-Fahrer auf der Senderstraße ins Schleudern und kollidierte mit einer Leitplanke. Anschließend flüchtete er unter der Beobachtung von Unfallzeugen.
Polizei Gütersloh
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Schloß Holte-Stukenbrock (MK) - Am Donnerstagvormittag (26.11., 11.38 Uhr) geriet ein bis dahin unbekannter Pkw-Fahrer auf der Senderstraße ins Schleudern und kollidierte mit einer Leitplanke. Anschließend flüchtete er unter der Beobachtung von Unfallzeugen.

Die Zeugen verständigten die Polizei und folgten dem Fahrer eines Toyota bis zur Wohnanschrift, ebenfalls an der Sender Straße.

Zuvor befuhr der Toyota-Fahrer die Sender Straße in Richtung Verl. Einige hundert Meter nach der Einmündung Sender Straße/ Landerdamm kam der Fahrer mit seinem Pkw aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Straße ab, überfuhr die Fahrbahnbankette und schleuderte in der Folge nach links gegen die Leitplanke. Hier kam das Fahrzeug zum Stehen. Der Fahrer blieb unverletzt. Die Zeugen hielten mit ihren Pkw an der Unfallstelle und erkundigten sich nach dem Befinden des Verunfallten. Nach einem kurzen Gespräch stieg der Toyota-Fahrer in seinen noch fahrbereiten Pkw und fuhr weiter, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.

Die verständigten Polizeibeamten stellten an der Wohnanschrift die Personalien des Mannes fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Eindruck der Beamten, dass der 37-Jährige sein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gesteuert hatte. Einen Führerschein konnte der Mann darüber hinaus auch nicht vorzeigen, da er nicht im Besitz eines gültigen Dokuments ist. Im Anschluss wurde dem 37-Jährigen durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.

Die Beamten leiteten gegen den Mann aus Schloß Holte-Stukenbrock ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahren unter Alkoholeinfluss und des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ein.

Der entstandene Sachschaden wurde auf 6000 Euro geschätzt.

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