Kreis Gütersloh (FK) - Wie verhält man sich richtig an einem Zebrastreifen? Aus dem offiziellen Namen "Fußgängerüberweg" lässt es sich schon ableiten: Fußgänger haben an diesen Stellen Vorrang. Wie sieht es aber mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern aus?
Das richtige Verhalten von und gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern an diesen Stellen ist vielen nicht bekannt. Dieses Unwissen kann zu gefährlichen Situationen und Missverständnissen führen. Im §26 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Fahrzeugfahrerinnen und Fahrer, die auf der Straße unterwegs sind, Fußgängerinnen und Fußgängern, die den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben.
Wie sieht das aber mit Personen auf Fahrrädern aus?
Zum einen stellt sich die Frage, ob Fahrräder gemäß der Definition als Fahrzeuge gelten, mit welchen Fußgängerinnen und Fußgängern das Überqueren ermöglichen muss. Diese Frage ist schnell beantwortet: Ja! Fahrräder (und Pedelecs) sind eindeutig Fahrzeuge, mit welchen man somit auch vor dem Zebrastreifen anhalten muss, wenn zu Fuß gehende Personen oder mit dem Rollstuhl fahrende Menschen die Straße überqueren möchte.
Ebenso interessant ist die Frage, ob auch Radfahrerinnen und Radfahrern das Überqueren ermöglichen werden muss. Hier kommt es darauf an, WIE der Zebrastreifen überquert wird. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie das Vorrangrecht des zu Fuß gehenden ebenfalls in Anspruch nehmen wollen. Allerdings ist es für Radfahrerinnen und Radfahrern nicht verboten, den Zebrastreifen fahrend zu überqueren. Sie dürfen das durchaus, haben dann allerdings keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Um brenzligen Situationen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt Ihre Polizei zu Ihrer Sicherheit, an Zebrastreifen abzusteigen und das Rad oder Pedelec zu schieben.
Die Zahl der verunglückten Radfahrinnen und Radfahrer im Kreis Gütersloh ist unverändert zu hoch. Der Anteil verunfallter Radfahrinnen und Radfahrer an der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle im Jahr 2020 lag bei ca. 40% (2019: ca. 36%). Durch die pandemische Ausbreitung im vergangenen Jahr und den damit einhergehenden Einschränkungen bewegten sich merklich weniger Menschen im Straßenverkehr. Hierdurch sank zwar grundsätzlich auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Radfahrinnen und Radfahrer, es gab im Jahr 2020 aufgrund der Einschränkungen aber auch prozentual weniger Fahrzeugverkehr. (2019: VU mit Radfahrinnen und Radfahrer 806 mit 622 verletzten Personen; 2020: VU 753 mit 561 verletzten Personen). Die Kreispolizeibehörde Gütersloh beabsichtigt auch im Jahr 2021 mit der Aktion Radschlag den Zahlen der Verkehrsunfälle mit Radfahrinnen und Radfahrer, die hierdurch zum Teil schwerste Verletzungen erleiden, entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion Radschlag wird sich die Polizei Gütersloh mit präventiven sowie auch repressiven Maßnahmen an alle Menschen im Straßenverkehr richten - zu Ihrer Sicherheit!