Atemalkoholtest
Achtung Restalkohol!
Die Polizei informiert über die Gefahren von Restalkohol im Blut

Immer wieder kommt es vor, dass Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifenfahrt Verkehrssteilnehmer anhalten, bei denen sie Alkoholgeruch in der Atemluft feststellen. Wird dann eine Alkoholmessung durchgeführt, wird in einigen Fällen festgestellt, dass die Fahrer einen hohen Promillewert haben – obwohl sie am Tag des Anhaltens keinen Alkohol getrunken haben.

 

Das versetzt viele Fahrzeugführer in Erstaunen – wähnten sie sich doch in Sicherheit, da sie alkoholische Getränke am Vortag konsumiert hatten, nicht jedoch am Tag der Verkehrskontrolle selbst.

 

Alkohol vom Vortag im Blut

 

Viele Fahrzeugführer unterschätzen die Gefahren von Restalkohol im Blut!

 

Autofahrer setzen sich oftmals morgens nach einer durchfeierten Nacht mit viel Alkohol und wenig Schlaf hinters Steuer, ohne zu bedenken, dass ihr Körper den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.

 

Bereits geringe Mengen  Alkohol wirken negativ auf das zentrale Nervensystem und mindern objektiv das Wahrnehmungsvermögen und die Reaktionsfähigkeit. Beides ist jedoch unerlässlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Nach der Faustformel, dass nur ca. 0,1 Promille stündlich abgebaut werden, dauert es folglich 10 Stunden, bis eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille vom Körper verarbeitet wird.

 

Auch geringe Mengen sind gefährlich

 

Viele Verkehrsteilnehmer sind sich zudem nicht darüber bewusst, dass sie sich als Fahrzeugführer bereits mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille strafbar machen können, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, verkehrswidriger Fahrweise oder sogar zu einem Verkehrsunfall kommt.

 

Beim Verdacht, dass zu viel Alkohol im Spiel ist, müssen die Kraftfahrer damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch der Führerschein sichergestellt wird.

 

Verlust des Führerscheins droht

 

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen müssen alkoholisierte Autofahrer auch davon ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein dafür Voraussetzung ist.

 

Die Polizei warnt dringend davor, mit Alkohol am Steuer am Straßenverkehr teilzunehmen. Alkoholunfälle enden oft genug mit schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.

 

Die Divise lautet 0,0 Promille

 

Auch wenn 0,0 Promille nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, kann der polizeiliche Rat nur heißen: Entweder – Oder! Die besten Durstlöscher sind immer noch alkoholfrei!

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und verzichten Sie auf alkoholische Getränke, wenn Sie wissen, dass Sie noch mit einem Fahrzeug fahren müssen. Haben Sie alkoholische Getränke getrunken, benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi, damit Sie sicher nach Hause kommen.

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110