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Handy
Ablenkung im Straßenverkehr
Keine WhatsApp-Nachricht, kein Anruf ist ein Menschenleben wert!

Die Nutzung von elektronischen Geräten, insbesondere von Smartphones, durch Fahrzeugführende birgt erhebliche Risiken und Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr. Vermehrt steht dieses Verhalten von Verkehrsteilnehmenden während der Fahrt im Fokus der polizeilichen Aufnahme und Sachbearbeitung schwerer und schwerster Verkehrsunfälle.

Seit dem Jahr 2014 sind die Maßnahmenzahlen der Polizei Nordrhein-Westfalen wegen der Benutzung von Mobiltelefonen, bzw. seit der Novellierung im Jahr 2017 mitsamt „elektronischer Geräte“, um 11,2 % gestiegen. Bei zwei Kontrollen der Polizei Gütersloh im September 2020 wurden 60 Auto- und LKW-Fahrer mit dem Smartphone am Ohr oder in der Hand ertappt. Zudem mussten neunzehn Pedelec- und Fahrradfahrer, abgelenkt durch ein Smartphone, ein Verwarngeld zahlen.

Hohe Dunkelziffer

Nicht erklärbare bzw. nachvollziehbare Geschehensabläufe von schwerwiegenden Verkehrsunfällen, wie ein Auffahren an Stauenden, Abkommen von der Fahrbahn oder ein Fahren in den Gegenverkehr, begründen den Verdacht einer hohen Dunkelfeldziffer im Bereich der Ursache Ablenkung bei dem jeweiligen Fahrzeugführenden.

Diese Tatsachen erfordern weiter intensives polizeiliches Handeln. Die Polizei Nordrhein-Westfalen bekämpft durch Aufklärung, aber auch durch Verkehrsüberwachung das Phänomen der Ablenkung.

Landesweite Kontrolltage unterstreichen die Bemühungen, verdeutlichen der Öffentlichkeit die Anstrengungen der Polizei Nordrhein-Westfalens zur Bekämpfung dieses Verhaltens und hält die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften an.

Hier gibt es Infos auf der Seite "Runter vom Gas" und auf den Seiten der Polizei NRW.

 

 

Achtung Blindflug - Keine Smartphones am Steuer!

Es ist verboten – aber viele tun es.

Smartphone-Besitzer können oft nur schwer der Versuchung widerstehen, ihr Handy auch während der Autofahrt zu benutzen. Schnell werden zwischendurch E-Mails oder SMS gelesen oder gar geschrieben.

Verkehrsexperten schätzen, dass bei jedem zehnten Verkehrsunfall mit Verletzten Ablenkung die Unfallursache ist. Das Dunkelfeld dürfte deutlich höher sein....

Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten im Straßenverkehr ist eine Ordnungswidrigkeit.

 

Nutzung von Smartphones am Steuer ist verboten

Die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO) regelt eindeutig, dass Auto- und Fahrradfahrer ein Mobiltelefon (und andere elektronische Geräte wie z.B. Laptops, Tablets etc.) nicht benutzen dürfen, wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss.

Während der Motor läuft ist jegliche Handynutzung verboten! Das Telefonieren im Auto ist nur bei der Verwendung einer Freisprechanlage erlaubt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist. Das gilt auch, wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wird.

Ebenfalls nicht erlaubt ist die Nutzung als Navigationsgerät während der Fahrt, wenn die Bedienung per Hand erfolgt. Auch das Lesen oder Schreiben von Kurznachrichten oder Emails, das Wegdrücken eines Anrufers und das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung sind verboten.

 

Bußgelder und "Punkte" drohen

Der Gebrauch von Handys oder anderen elektronischen Geräten im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die für Kraftfahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Werden andere dadurch gefährdet, beträgt das Bußgeld 150 Euro plus zwei Punkte und eine Monat Fahrverbot; wenn es zu einem Unfall kommt, sogar 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Seit der Neuregelung des Punktesystems wiegt ein Punkt besonders schwer und erlischt erst nach 2,5 Jahren.

 

Regelung gilt auch Radfahrer

Radfahrer müssen mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Gerade für junge Fahrer hat das Smartphone eine hohe Anziehungskraft; viele glauben, auch während der Autofahrt nicht auf ihr Handy verzichten zu können.

Aber Achtung! Führerscheininhaber auf Probe, die beim zweiten Mal mit dem Handy erwischt werden, riskieren eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre, wenn sie ein Bußgeld von mindestens 60 Euro zahlen müssen. Da das Telefonieren am Steuer 100 Euro kostet, müssen Fahranfänger demnach auch hier mit einer Probezeitverlängerung rechnen. Zusätzlich erfolgt die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

 

Massive Ablenkung durch Smartphones und elektronische Geräte

Die Polizei im Kreis Gütersloh beobachtet die zunehmende Nutzung von Smartphones während der Teilnahme am Straßenverkehr mit großer Sorge. Auto- oder Radfahrer werden dadurch massiv mental abgelenkt.

Schon ein kurzer Blick aufs Display bedeutet ein lebensgefährliches Risiko!

Wer sich bei gefahrenen 50 km/h für zwei Sekunden von der Straße abwendet, um aufs Display zu schauen, fährt fast 30 Meter blind!

Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist genauso gefährlich wie 0.8 Promille Alkohol im Blut, wer eine SMS schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille im Blut.

 

Fahrer gefährden sich selbst und andere

Wer während der Fahrt ein Smartphone benutzt, gefährdet damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in höchstem Maße. Keine WhatsApp, keine E-Mail ist ein Menschenleben wert!

Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie während der Autofahrt Ihr Smartphone einfach außer Reichweite aufbewahren – dann kommen Sie auch nicht in Versuchung, mal eben während der Fahrt Ihre SMS zu checken.

Wenn Sie telefonieren wollen oder müssen, tun Sie das per Freisprecheinrichtung oder fahren Sie eine geeignete Möglichkeit zum Halten an. Bei ausgeschalteten Motor können Sie Ihr Handy benutzen.

 

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